flegegutachten




Wir erstellen Ihnen Pflegegutachten nach § 37 Abs. 3 SGB XI und beraten Sie in diesem Zusammenhang über Veränderungen des Wohnfeldes und über Pflegemittel.

bei Pflegegrad I, II und III halbjährlich
bei Pflegegrad IV und V vierteljährlich






Pflege ist Vertrauenssache, wenden Sie sich an uns für einen unverbindlichen kostenfreien Beratungstermin.

Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen





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Pflegedienst Dunkel & Mertes