flegeleistungen nach §36 SGB XI Pflegesachleistung
Leistungsübersicht unserer Pflegedienstleistung
flegeleistungen nach §39 SGB XI Verhinderungspflege
Bei einer häuslichen Pflege, die länger als 6 Monate dauert kann eine Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson in Folge von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen an der Pflege gehindert ist.
Pflege ist Vertrauenssache, wenden Sie sich an uns für einen unverbindlichen kostenfreien Beratungstermin.
Wir sind Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen